Bildrechte: „Grüne Landtagsfraktion Schleswig-Holstein“ – Auf dem Bild: Claudia Bielfeldt (BUND), Tobias Koch (CDU), Lasse Petersdotter (Grüne), Claudine Nierth (Mehr Demokratie), Serpil Midyatli (SPD)

Rettet den Bürgerentscheid!

Ich darf Ihnen heute, am 15. Mai 2024, von einem großen Erfolg erzählen – von einem Erfolg für unsere Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid!“, aber auch von einem Erfolg für die Demokratie. Denn wir haben uns mit den Regierungsfraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag geeinigt und den Bürgerentscheid in Ihrem Bundesland gemeinsam gesichert.

Was bedeutet das? Die vor einem Jahr im Landtag beschlossenen erheblichen Einschränkungen der Bürgerentscheide werden in wesentlichen Punkten zurückgenommen. Die Bauleitplanung ist also wieder geöffnet für Instrumente direkter Demokratie, wenngleich mit etwas höheren Quoren. Auch die Schätzung der Kosten für ein Vorhaben ist zudem künftig erst kurz vor einem Bürgerentscheid notwendig – damit werden Verfahren beschleunigt, erschwerende Verzögerungen aufgehoben und die Verwaltung entlastet.

Der Hintergrund: Im März 2023 haben die Regierungsfraktionen CDU und Grüne per Gesetz Bürgerbegehren erheblich erschwert. Mit unserer Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid!“ haben wir – ein Bündnis aus über 50 Organisationen – gefordert, das Gesetz rückgängig zu machen.

Nach unserer erfolgreichen Volksinitiative und ersten Vorbereitungen für das Volksbegehren kam es zu Verhandlungen mit den Regierungsfraktionen. Das Ergebnis begeistert mich: Wir sind aufeinander zugegangen – das ist, was die Demokratie in Zeiten starker Polarisierung am allermeisten stärkt. Wenn Sie unsere Arbeit auch in Zukunft unterstützen wollen, freuen wir uns über Ihren Beitrag.

Ende Mai wird das Parlament die Punkte der Einigung beschließen. Die wesentlichen Ziele unserer Volksinitiative sind damit erreicht, ein Volksbegehren erübrigt sich. Hoch die Gläser, wir feiern den Erfolg!

Es grüßt Sie herzlich,

Claudine Nierth
Bundesvorstandssprecherin Mehr Demokratie e.V. und Vertrauensperson der Volksinitiative


Am Dienstag, den 26. September, haben wir 27.595 Unterschriften an den Landtag übergeben. Vielen Dank an Euch alle! Damit haben wir in nicht einmal der Hälfte der zulässigen Zeit die Hürde der notwendigen 20.000 Unterschriften deutlich überschritten.
Der Landtag hat nun vier Monate Zeit, die Gültigkeit der Initiative zu prüfen und zu entscheiden, ob er die Einschränkungen für Bürgerbegehren zurücknimmt. Wird die Initiative nicht angenommen und kein Kompromiss gefunden, kann das Bündnis ein Volksbegehren starten. Dafür müssten dann 80.000 Unterschriften gesammelt werden, um einen Volksentscheid über die Forderungen herbeizuführen.

Worum geht es?

Die Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid!“ will das Gesetz, das die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erschwert und einschränkt, rückgängig machen. Ein Bündnis aus inzwischen über 50 Organisationen und Initiativen trägt diese Volksinitiative. Mit dabei sind die Oppositionsparteien SPD und SSW sowie Die Linke, Die PARTEI und Freie Wähler Schleswig-Holstein, außerdem die Naturschutzverbände BUND und NABU und Mehr Demokratie und viele, viele mehr, siehe unten.

Warum?

Die Fraktionen der Landesregierung, CDU und Bündnis 90/Die Grünen, haben mit ihrer Mehrheit im Landtag ein Gesetz eingebracht und im März 2023 beschlossen, womit Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erheblich erschwert, ausgebremst oder unzulässig werden.

„Das machen wir nicht mit!“, sagen über fünfzig Organisationen und wollen sich mit der Volksinitiative zurückerobern, was ihnen genommen wurde: Ein Teil ihrer Bürgerrechte!

Wir sind der Auffassung, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ein wichtiger Bestandteil der Demokratie sind und in den Gemeinden und Städten zur Lösung unterschiedlicher Interessen beitragen. Bürgerbegehren ermöglichen die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auch zwischen den Wahlen, wenn sie es wollen.

Gut zu wissen …

Unsere Bündnispartner

ÖDP Schleswig-Holstein
ÖDP Kreis Pinneberg