Gemeinsame Pressemitteilung Offener Brief an die Regierungskoalition in Schleswig-Holstein: BUND SH und „Mehr Demokratie“ machen sich für ein Bündnis für Bürgerbeteiligung stark
Gemeinsame Pressemitteilung
Offener Brief an die Regierungskoalition in Schleswig–Holstein: BUND SH und
„Mehr Demokratie“ machen sich für ein Bündnis für Bürgerbeteiligung stark
Kiel. 24 Verbände treten mit einem Offenen Brief an die Regierungskoalition heran und
fordern sie nachdrücklich auf, von den geplanten Einschränkungen der Bürgerbegehren
abzusehen. Aus Sicht des Bündnisses werden die geplanten Änderungen in Zukunft
Bürgerbegehren weitestgehend verhindern – ein wichtiges Element direkter
Demokratie wäre damit gefährdet. Die Verbände hoffen auf einen konstruktiven Dialog
mit den Gesetzgebern.
„Notwendig ist eine Beteiligungskultur, bei der Einwände nicht als störend empfunden,
sondern als Teil der Lösung begrüßt werden,“ so Dr. Claudia Bielfeldt, Landesverbands–
Vorsitzende des BUND SH. „Bürgerbegehren bieten die Möglichkeit für eine frühzeitige,
ergebnisoffene und transparente Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe.“
In der Vergangenheit haben Bürgerbeteiligungen Verfahren oft beschleunigt,
Planungssicherheit gegeben und Konflikte frühzeitig minimieren können. Besonders
verheerend wären Einschränkungen für den Bereich Klimaschutz, da die eingereichten
Bürgerbegehren speziell hier in den letzten Jahren stark anstiegen.
Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin vom Verein Mehr Demokratie e.V., sieht
in der Beteiligung kein Problem für die Politik: „Bürgerbegehren sind die Lösung für
Interessenskonflikte und nicht das Problem. Im Durchschnitt werden nur 22 Begehren
in Schleswig–Holstein pro Jahr eingereicht. Das heißt, es kommt nur selten vor, dass
die Bürger nicht mit der Gemeindepolitik zufrieden sind.“
Das Bündnis kritisiert drei Sachverhalte in der Planung: Grundsätzlich sollen
Bürgerbegehren bei Beschlüssen der kommunalen Selbstverwaltung untersagt werden
(sofern sie mit Zweidrittelmehrheit gefasst wurden). Desweiteren sollen die zu
sammelnden Unterschriften innerhalb von drei und nicht mehr sechs Monaten
zusammengetragen werden. Zuletzt soll eine Sperrfirst von drei Jahren eingeführt
werden, in der kein erneutes Bürgerbegehren durchgeführt werden darf. Im krassen
Gegensatz steht dazu, dass die kommunale Selbstverwaltung ein Bürgerbegehren
nach nur zwei Jahren mit einfacher Mehrheit kippen darf.
Das Bündnis betont, dass die Devise lauten muss, Verfahren zu vereinfachen und
bürgerfreundlicher zu gestalten, nicht die zivilgesellschaftlichen
Beteiligungsmöglichkeiten einzuschränken. Der Demokratieverdrossenheit darf nicht
noch mehr in die Karten gespielt werden.
Falls die von der Regierung geplanten Änderung so durchgesetzt werden, erwägt das
breite Bündnis, eine Volksinitiative einzureichen. Selten bildete sich in so kurzer Zeit
ein Bündnis des Widerstands als Reaktion auf ein Änderungsgesetz. Weitere
Organisationen, Verbände, Parteien und Privatpersonen wollen sich dem Bündnis
anschließen. Der Vorstoß der Landesregierung hat bereits bundesweit
Aufmerksamkeit erregt.
Kontakt für weitere Informationen
Ole Eggers, Landesgeschäftsführer BUND Schleswig–Holstein,
Mobil: 0178 63 50 719, –Mail: ole.eggers@bund–sh.de
Claudine Nierth Bundesvorstandssprecherin Mehr Demokratie,
Mobil 0178 8 377 377